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Neue Maschinenrichtlinie
Achtung: Es gilt die neue Maschinenrichtlinie seit 09.06.2006 - in unserem Seminar erhalten Sie Informationen. |
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Ein Mitglied der
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Management System
Die LHS ist zertifiziert nach
iso din en 9001:2008
und klassifiziert vom
Germanischen Llyod

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Unsere Partner

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Allgemeine Geschäftsbedingungen von LHS Lastaufnahme- und Hebemittel GmbH im Landkreis Märkisch-Oderland | |
1. Verkaufsbedingungen
Wir verkaufen ausschließlich zu den nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen. Sie gelten als vom Käufer verbindlich anerkannt, soweit nichts Abweichendes schriftlich vereinbart worden ist.
2. Angebote, Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind freibleibend. Zwischenverkauf, technische Änderungen und Preisveränderungen behalten wir uns vor, solange nicht ein Liefervertrag wirksam zustande gekommen ist. Uns verpflichtende Erklärungen bedürfen der Schriftform. Ein Liefervertrag kommt erst mit unserer Annahme der Bestellung des Käufers (Auftragsbestätigung) zustande. Lieferung durch uns gilt als Annahme.
3. Lieferung
Alle Lieferungen erfolgen ab Werk, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Versand und Verpackung erfolgen im Zweifel nach unserem billigen Ermessen. Der Versand erfolgt, sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung besteht, für Rechnung und auf Gefahr des Käufers. Im Falle von Lieferverzögerung kann der Käufer erst zurücktreten, wenn die Lieferverzögerung zwei Wochen übersteigt und er danach schriftlich eine angemessene Nachfrist gesetzt hat.
Unvorhersehbare Ereignisse, welche die Lieferung oder Leistung unmöglich machen oder wesentlich erschweren und die wir nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben, z.B. Betriebsstörungen, Arbeitskampf, behördliche Eingriffe, allgemeiner Rohstoffmangel, verlängern eine Lieferfrist und berechtigen den Käufer nicht zum Anspruch auf Schadenersatz.
4. Preise, Zahlungsbedingungen
Unsere Preise verstehen sich ab Werk in Euro ausschließlich Verpackung zuzüglich Mehrwertsteuer in der jeweils gesetzlich festgesetzten Höhe. Der Käufer trägt die Kosten des Transports (Fracht, Transportversicherung, Zölle usw.), sofern nicht abweichende Vereinbarungen getroffen wurden.
Wir behalten uns vor, bei Aufträgen bis zu 10,00 Euro einen Mindermengenzuschlag oder diesen Betrag als Mindestrechnungsbetrag zu berechnen.
Unsere Rechnungen sind innerhalb 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Abweichende Zahlungsbedingungen müssen in jedem Falle schriftlich vereinbart werden. Ein vereinbarter Skontoabzug kann nur ausgeübt werden, wenn der Käufer nicht mit anderen Verbindlichkeiten uns gegenüber in Verzug ist. Bei Zielüberschreitungen hat der Käufer Verzugszinsen von 8% p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank entsprechend den geltenden Vorschriften zu vergüten.
Werden nach Vertragsabschluss beachtliche Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Käufers bekannt, können wir vor Auslieferung des Auftrages Sicherheitsleistung für unsere Vergütung verlangen.
5. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum und das verlängerte Eigentum an dem Liefergegenstand bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung vor. Wird ein Scheck/Wechselverfahren vereinbart und haftet der Lieferer aus dem Wechsel gegenüber Dritten, insbesondere der Bank, so hat der Käufer seine Verpflichtung erst erfüllt, wenn diese Haftung des Lieferers aus dem Wechsel endgültig entfallen ist. Bis zur endgültigen Erfüllung sämtlicher Forderungen des Lieferers gegenüber dem Käufer aus dem Liefervertrag ist der Käufer nicht berechtigt, den Liefergegenstand zu verpfänden, zur Sicherung zu übereignen oder an Dritte zu veräußern oder Rechte an Dritte abzutreten.
Zur Weiterveräußerung der Ware vor vollständiger Bezahlung ist er nur berechtigt, wenn er seine Forderungen hieraus an den Lieferer abtritt. Der Käufer ist verpflichtet, den Lieferer von Pfändungen seines Eigentums und von sonstigen Eingriffen unverzüglich zu benachrichtigen.
6. Gewährleistung
Lieferungen und Leistungen sind vom Käufer sofort nach Menge und Qualität zu prüfen. Bei ordnungsgemäßer Prüfung sind uns erkennbare Beanstandungen unverzüglich schriftlich mitzuteilen, spätestens innerhalb von acht Tagen nach Erhalt der Lieferung oder Leistung (Ausschlußfrist), andere Beanstandungen unverzüglich nach ihrer Entdeckung. Sollten die gelieferte Sache oder die geschuldete Leistung bei Gefahrübergang nicht mängelfrei sein, wozu auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört, erfolgt nach unserer Wahl unentgeltliche Nachbesserung oder unentgeltliche Neulieferung. Schlagen Nacherfüllung oder Neulieferung fehl, kann der Käufer Herabsetzung des Kaufpreises verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Diese Ansprüche entfallen, wenn Änderungen an der gelieferten Ware durch nicht von uns autorisierte Stellen vorgenommen wurden und dies den Mangel verursacht haben kann.
Für Zulieferungen gilt die Gewährleistung laut Herstellerangabe.
7. Schadenersatzhaftung
Schadenersatzansprüche des Käufers gegen uns, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, unerlaubter Handlung oder Verzug sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegt unsererseits Vorsatz oder grobes Verschulden vor oder es fehlen zugesicherte Eigenschaften bei der vertraglich geschuldeten Lieferung oder Leistung.
8. Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Strausberg als Sitz der Gesellschaft. Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Streitigkeiten ist Berlin.
Dies gilt auch für Ansprüche aus Wechseln oder Schecks, die zur Erfüllung von Vertragspflichten gegeben wurden. Wir sind jedoch berechtigt, den Käufer auch an dessen Gerichtsstand zu verklagen.
Auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Lieferer und Käufer gilt ausschließlich deutsches Recht.
Auf die vertraglichen Beziehungen zwischen Lieferer und Käufer finden die nachfolgenden Regelungen in der nachstehenden Rangfolge Anwendung:
die zwischen den Parteien abgeschlossenen Individualvereinbarungen,
diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen,
die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die des Handels- und des Bürgerlichen Gesetzbuches (HGB und BGB).
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller anderen Bestimmungen nicht berührt. In diesem Falle sind die Parteien verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die in rechtlich zulässiger Weise wirtschaftlich dem bisher Gewollten möglichst nahe kommt.
LHS Lastaufnahmemittel GmbH, Flugplatzstr. F2 Nr. 6, 15344 Strausberg
Telefon: 03341/3073-0
Telefax: 03341/3073-50 |
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